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AGB

Marcomedia - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Gültigkeit der Bestimmungen
Die Betreiber der Firma Marcomedia - Büro für digitale Produktion führen Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Marcomedia gültig.

§2 Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief
oder E-Mail.

§3 Terminabsprachen
Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§4 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen mündlich, online, per Bestellformular oder Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an Marcomedia, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Marcomedia auf dem Postweg oder per E-Mail zuzusenden . Mit Zusendung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§5 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
Nach Erhalt der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Marcomedia die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Fristen einen entsprechenden Musterentwurf. Webseiten werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinaus führende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis von aktuell 40,00 EUR pro Zeitstunde.

§6 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für die Gestaltung zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die Marcomedia beschafft oder zur Verfügung gestellt hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Marcomedia von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§7 Vergütung
Die Vergütung für die erbrachten Gestaltungs- und Programmierleistungen sowie die Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage des vertraglich festgelegten Honorars. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§8 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Marcomedia stellt nach unbeanstandeter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§8a Die Abnahme hat innerhalb einer angemessenen Frist zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme - nach Mahnung durch Marcomedia - auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§8b Eine Nichtabnahme unseres Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung. Dies bedeutet, dass sich Marcomedia den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung vorbehält.

§8c Bei Zahlungsverzug kann Marcomedia Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. Für die erste Mahnstufe wird eine Gebühr von 5,00 EUR, für die zweite Mahnstufe zusätzlich
10,00 EUR erhoben. Nach Ablauf der gesetzten Fristen wird ohne weitere Ankündigung ein Inkassounternehmen mit der Einziehung der fälligen Zahlung(en) betraut. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, die betroffene Website bis zum Zahlungseingang zu deaktivieren. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt noch ausstehende Leistungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

§9 Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend abgegebener individueller Angebote, des aktuellen Stundensatzes, oder vertraglicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§10 Gewährleistung, Mängel
Marcomedia verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch uns überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Wir verpflichten uns bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich eine Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Wir weisen darauf hin, daß auf dem Internetauftritt eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Fomular-Mailer etc.) von externen Anbietern unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Marcomedia haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufene Schäden.

§11 Haftungsbeschränkungen
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Marcomedia bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§12 Eigenwerbung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Marcomedia die für den Auftraggeber erstellten oder bearbeiteten Grafiken, Fotos, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der firmeneigenen Website ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Marcomedia bearbeiteten Webseite des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Marcomedia, an angebrachter Stelle (z.B. Impressum, Footer) einen dezenten Link auf die eigene Website anzubringen.

§13 Gerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Soest Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§14 Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.